AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für dieses sowie für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie für diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An verbindliche Angebote sind wir für eine Dauer von 2 Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden. Eine abweichende Gegenbestätigung durch den Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a) Angebotspreise beziehen sich immer auf Einzelstücke und nicht auf die Gesamtstückzahl.
b) Die Preise für Heiz- und Nebenkostenabrechnung sowie Sonderleistungen errechnen sich aus der jeweils gültigen Gebührenliste. Die Preise für Gerätemiete-, Eich- und wartungsservice werden einzelvertraglich vereinbart. Zusatzarbeiten, die im Vertrag nicht bereits berücksichtigt wurden, werden entsprechend dem Arbeits- und Materialaufwand berechnet.
c) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
d) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen – insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Eichgebühren sowie der Lohn- und Materialkosten – eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
e) Die Raten für Gerätemiete, Eich- und wartungsservice werden jährlich im Voraus erhoben.
f) Sofern sich auf der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Zahlung ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen ab Rechungsdatum fällig.
g) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Abrechnungsservice
Die Erstellung der Abrechnung erfolgt nach den Angaben des Auftraggebers. Bei fehlerhaften oder mangelhaften Abrechnung besteht nur ein Recht auf Neuerstellung der Abrechnung. Für die jährliche Abrechnung stellt die LAWAMESS GmbH dem Auftraggeber Formulare oder ein elektronisches Portal zur Übermittlung der Daten zur Verfügung. Der Abrechnungsservice kann nur durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber mittels dieser Medien alle für die Abrechnung benötigten Angaben verbindlich mitteilt. Der Auftraggeber übermittelt alle Daten mindesten 6 Wochen vor Ablauf der Abrechnungsfrist. Nach Ablauf der 6-Wochenfrist hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Erstellung der Abrechnung innerhalb der Frist. Dem Auftragnehmer obliegt die Pflicht die Abrechnung vor Herausgabe an den Mieter zu prüfen. Alle Daten werden durch die LAWAMESS GmbH 3 Jahre aufbewahrt.

5. Montage
Die Montage erfolgt durch uns, unsere Mitarbeiter und / oder Subunternehmer.

6. Haltbarkeitsgarantie
a) Wir gewähren eine Haltbarkeitsgarantie auf die von uns gelieferten Geräte. Die Haltbarkeitsgarantie wird bei Kauf für 12 Monate ab Ablieferung der Geräte, bei Miet- sowie Eich- und Wartungsserviceverträgen für den gesamten Vertragszeitraum gewährt. Die Haltbarkeitsgarantie erstreckt sich ausschließlich auf die Mängelbeseitigung, die wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des defekten Gerätes durchführen. Die Übernahme einer verschuldensunabhängigen Schadensersatzhaftung umfasst die Haltbarkeitsgarantie nicht; eine solche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Von der Haltbarkeitsgarantie ausgenommen sind Mängel, die durch Feuer, Frost, Nichtbeachtung der Einbau-, Betriebs- und Behandlungsvorschriften, unsachgemäße Behandlung, Beschädigung infolge Überschreitens der festgelegten Betriebswerte, natürliche Abnutzung, abnormale Beschaffenheit des Wassers bzw. nachträgliche Änderung seiner Beschaffenheit, Eindringen von Fremdkörpern, Verschlammung oder Verschmutzung, Abrosten durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse oder durch andere äußere, von uns nicht zu vertretende Einflüsse entstanden sind.

7. Haftung
a) Wir haften im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei mangelhaften Leistungen und unerlaubten Handlungen, nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen dürfte.
b) Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Mangelschaden begrenzt.
c) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Kündigung
a) Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt, ein außergerichtliches, der Schuldregelung dienendes Verfahren eingeleitet wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, bei Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung oder Veräußerung des Grundobjektes, in dem sich die Geräte befinden, soweit nicht sofort eine Übernahmeerklärung des Vertrages durch eine zahlungsfähige dritte Person vorgelegt wird.
b) Wird der Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit aufgrund fristloser Kündigung durch einen vom Kunden verursachten wichtigen Grund vorzeitig beendet, sind wir berechtigt, den entgangenen Gewinn sowie durch die Kündigung entstandene Auslagen beim Kunden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass durch die Beendigung des Vertrages ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der geltend gemachte Betrag ist.

9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Geräten inkl. Zubehör (folgend „Ware“) bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Verpfändungen oder Sicherheitsübertragungen sind nicht gestattet. Bei einer Pfändung oder sonstigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Entstehende Interventionskosten trägt der Kunde. Der Kunde darf über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, der Umbildung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der Ware an uns zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Auf unser Verlangen gibt der Kunde die Abtretung der Forderung dem Drittschuldner bekannt, erteilt uns alle zum Einzug erforderlichen Auskünfte und händigt die dazugehörigen Unterlagen aus.

10. Datenschutz
Wir werden die vom Kunden übergebenen personenbezogenen Daten nur vertragsgemäß im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung – insbesondere zur Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten – und im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes erheben, speichern, verarbeiten und nutzen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für ausnahmslos alle Belange ist unser Geschäftssitz, also Annaberg-Buchholz, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Deutschen Internationalen Privatrechts.

12. Sonstige Bestimmungen
a) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Neufassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingegen werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen 6 Wochen nach deren Übersendung schriftlich widerspricht.
b) Wird oder ist ein Teil der Vertragsbedingungen ungültig, so berührt dies nicht den Vertrag oder die anderen Bestandteile in ihrer Gültigkeit.

Stand Januar 2017